Unsere Leistungen

Steuerberatung

  • Einkommensteuererklärung

    Ihre Einkommensteuererklärung erledigen wir schnell und schöpfen für Sie alle Steuersparmöglichkeiten aus. Dafür benötigen wir einige Informationen und Unterlagen von Ihnen. Welche, das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb erhalten Sie von uns nicht einfach eine Standard-Liste, sondern eine individuell für Sie erstellte Checkliste.

  • Grenzgänger Schweiz

    Beide Partner haben den Titel „Fachberater für internationales Steuerrecht.“ Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit Grenzgängern, insbesondere in die Schweiz und bilden uns ständig weiter. Egal, ob Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten oder umgekehrt, wir beraten Sie kompetent und unkompliziert. Für Fragen zum Schweizer Steuerrecht gibt Ihnen unser langjähriger Kooperationspartner Zgraggen & Partner AG in der Schweiz immer gerne zur Verfügung.

  • Schenkung- und Erbschaftsteuer

    Wir beraten Sie umfassend zu allen wichtigen Aspekten der Erbschaft- und Schenkungsteuer und erstellen die entsprechenden Steuererklärungen. Sie möchten Vermögen an „die nächste Generation“ übertragen oder planen die Nachfolge Ihres Unternehmens? Sprechen Sie uns gerne an, damit wir die bestmöglichste Lösung finden, auch bei Sachverhalten über die Grenze hinweg.

  • Buchführung & Jahresabschlüsse, Lohn- & Gehaltsabrechnung

    Wir übernehmen die laufende Buchführung und Lohnabrechnungen Ihres Unternehmens, damit Sie genug Zeit haben, sich um Ihre Kernkompetenzen und Ihr Tagesgeschäft zu kümmern. Hierbei stehen Ihnen kompetente Mitarbeiter zur Seite. Für uns ist es wichtig, dass Sie immer Ihren persönlichen Ansprechpartner haben, der Ihnen bei allen Fragen weiterhilft.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

    Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärung nicht nur, weil Finanzamt und Banken dies fordern. Für uns bedeutet es auch, gemeinsam mit Ihnen das Jahr zu analysieren, über handels- und steuerliche Wahlrechte zu sprechen und die Zukunft zu planen. Hierfür nehmen wir uns immer Zeit in einem persönlichen Gespräch, per Skype/Zoom/Facetime oder telefonisch. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Zahlen verstehen und entsprechend planen können.

Zur Einkommensteuer-Checkliste

Internationales Steuerrecht

Wir bieten Ihnen eine Beratung zu den komplexen Fragen des internationalen Steuerrechts und der Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Für Privatpersonen

    Sie sind Grenzgänger, arbeiten im Ausland, besitzen dort Immobilien, Beteiligungen oder sind sonst grenzüberschreitend tätig? Wir beraten Sie gerne zu Doppelbesteuerungsabkommen und erklären Ihnen detailliert, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf und wie die Doppelbesteuerung beseitigt wird. Korrespondenz mit Finanzbehörden oder Steuerberatern in anderen Ländern ist für uns kein Problem, wir sprechen verhandlungssicher Englisch und Spanisch.

    Wegzug ins Ausland? Auswandern klingt so einfach, aber es gibt steuerlich unter Umständen dabei einiges zu beachten. Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie umziehen, damit wir alles steuerlich zusammen planen können.

  • Für Unternehmen

    Sie möchten eine Gesellschaft, Betriebsstätte, Bauausführung oder Lager im Ausland gründen? Oder haben Sie Ihren Sitz im Ausland und planen eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder ein Lager in Deutschland? Wir sind vertraut mit den Doppelbesteuerungsabkommen, internationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich steuerlicher Folgen, Chancen und Risiken.

    Bei Geschäftsbeziehungen mit China arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner Red South in Festland-China und Hongkong zusammen.

  • Grenzüberschreitende Umsatzsteuer

    Sie tätigen Lieferungen und Leistungen ins Ausland, beziehen Waren und Leistungen von ausländischen Lieferanten, haben als ausländischer Unternehmer ein Lager in Deutschland oder sind im Onlinehandel tätig?

    Die Bestimmungen und formalen Anforderungen im Bereich der Umsatzsteuer unter­lie­gen einem ständigen Wandel. Umsatz­steu­er­li­che Sach­ver­halte werden in Außen­prü­fun­gen gezielt geprüft. Wir beraten Sie zu Fragen des deutschen und europäischen Umsatzsteuerrechts. 

    Insbesondere unterstützen wir Sie auch bei:

    - Steuerlicher Registrierung im Inland (Steuernummer, USt-Id Nummer, EORI-Nummer)

    - Rechnungsstellung und erforderlichen Angaben in der Rechnung

    - Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahreserklärungen inklusive Zusammenfassender Meldung

    - Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten bezüglich Umsatzsteuer (Wo fällt welche Umsatzsteuer an? Wer ist Steuerschuldner? Was ist zu beachten?)

Honorar

Unsere Vergütung berechnen wir anhand der Steuerberatervergütungsverordnung. Wir gehen bei der Berechnung grundsätzlich von der Mittelgebühr der entsprechenden Vergütungstabellen aus.

In besonders einfachen oder schwierigen Fällen weichen wir gegebenenfalls von der Mittelgebühr ab. In diesen Fällen werden wir Ihnen eine Begründung für die Abweichung liefern.

Zum Gebührenrechner klicken Sie bitte unten.

Liegen keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vor, rechnen wir bei Bestandsmandaten mit einem Honorar in Höhe von EUR 75,00 (zzgl. USt.) je angefangenen halbe Stunde ab. Dies gilt z.B. für Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsvorfällen.

Für Beratungen von nicht Bestandsmandanten rechnen wir grundsätzlich mit einem Beratungssatz von EUR 140 je angefangene halbe Stunde. Bei besonders anspruchsvollen oder zeitkritischen Beratungen berechnen wir ggf. einen Zuschlag.

Unsere Partner